{"id":680,"date":"2021-09-30T13:07:49","date_gmt":"2021-09-30T11:07:49","guid":{"rendered":"https:\/\/localhost\/wpconsys\/?page_id=680"},"modified":"2021-09-30T13:12:05","modified_gmt":"2021-09-30T11:12:05","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/shop.consys.at\/en\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<div class=\"banner has-hover\" id=\"banner-418032708\">\n          <div class=\"banner-inner fill\">\n        <div class=\"banner-bg fill\" >\n                                                \n                    <\/div>\n\t\t\n        <div class=\"banner-layers container\">\n            <div class=\"fill banner-link\"><\/div>            \n\n   <div id=\"text-box-1292338494\" class=\"text-box banner-layer x50 md-x50 lg-x50 y50 md-y50 lg-y50 res-text\">\n                                <div class=\"text-box-content text dark\">\n              \n              <div class=\"text-inner text-center\">\n                  \n\n<div class=\"container section-title-container\" ><h3 class=\"section-title section-title-center\"><b aria-hidden=\"true\"><\/b><span class=\"section-title-main\" >Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/span><b aria-hidden=\"true\"><\/b><\/h3><\/div>\n\n<h4><b>der consys GmbH<\/b><\/h4>\n\n              <\/div>\n           <\/div>\n                            \n<style>\n#text-box-1292338494 {\n  width: 74%;\n}\n#text-box-1292338494 .text-box-content {\n  font-size: 100%;\n}\n<\/style>\n    <\/div>\n \n\n        <\/div>\n      <\/div>\n\n            \n<style>\n#banner-418032708 {\n  padding-top: 400px;\n  background-color: rgb(39, 54, 71);\n}\n<\/style>\n  <\/div>\n\n\n<div class=\"row\"  id=\"row-1160058299\">\n\n\n\t<div id=\"col-757478292\" class=\"col small-12 large-12\"  >\n\t\t\t\t<div class=\"col-inner\"  >\n\t\t\t\n\t\t\t\n\n<h3><b>1. Geltung\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>1.1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im folgenden AGB) sind grunds\u00e4tzlich f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgesch\u00e4ften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde gelegt werden, geltend sie nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen widersprechen.\u00a0<\/p>\n<p>1.2. Diese AGB gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte und Rechtsverh\u00e4ltnisse zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, etwa nicht nur f\u00fcr das erste Rechtsgesch\u00e4ft, sondern wird die Anwendung der AGB auch f\u00fcr alle Zusatz- und Folgeauftr\u00e4ge sowie weitere Gesch\u00e4fte ausdr\u00fccklich vereinbart.\u00a0<\/p>\n<p>1.3. Einkaufs- oder sonstige Gesch\u00e4ftsbedingungen der Auftraggeber haben keine G\u00fcltigkeit und wird diesen hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Der Auftragnehmer erkl\u00e4rt ausdr\u00fccklich nur aufgrund seiner AGB kontrahieren zu wollen. Wird ausnahmsweise die Anwendung der AGB der Auftraggeber schriftlich vereinbart, gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit diesen AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.\u00a0<\/p>\n<p>1.4. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt, da\u00df er vor Vertragsabschlu\u00df die M\u00f6glichkeit hatte vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und da\u00df er mit deren Inhalt einverstanden ist.\u00a0<\/p>\n<p>1.5. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen zu diesen AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><strong>2. Angebote, Vertragsabschlu\u00df\u00a0<\/strong><\/h3>\n<p>2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.\u00a0<\/p>\n<p>2.2. Angebote oder Bestellungen der Auftraggeber nimmt der Auftragnehmer durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Lieferung des Kaufgegenstandes oder durch Erbringung der Leistung an.\u00a0<\/p>\n<p>2.3. Die in Katalogen, Preislisten, Brosch\u00fcren, Firmeninformationsmaterial, Prospekten, Anzeigen auf Messest\u00e4nden, in Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien angef\u00fchrten Informationen \u00fcber die Leistungen und Produkte des Auftragnehmers sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich als schriftlich zum Vertragsinhalt erkl\u00e4rt werden.\u00a0<\/p>\n<p>2.4. Kostenvoranschl\u00e4ge des Auftragnehmers sind grunds\u00e4tzlich ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr die Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit erstellt.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><b>3. Liefer-\/Leistungsfristen\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>3.1. Liefer-\/Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich schriftlich als solche in der Auftragsbest\u00e4tigung oder im Einzelvertrag schriftlich vereinbart wurden.\u00a0<\/p>\n<p>3.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gr\u00fcnden auch immer zu einer Ab\u00e4nderung oder Erg\u00e4nzung des Auftrages, so verl\u00e4ngert sich die Liefer-\/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.\u00a0<\/p>\n<p>3.3. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist fr\u00fchestens mit dem sp\u00e4testen der nachstehenden Zeitpunkte:\u00a0<\/p>\n<ul>\n<li>a) Datum der Auftragsbest\u00e4tigung\u00a0<\/li>\n<li>b) Datum der Erf\u00fcllung aller dem Auftraggeber obliegenden technischen, kaufm\u00e4nnischen und sonstigen Voraussetzungen\u00a0<\/li>\n<li>c) Datum, an dem der Auftragnehmer eine vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung erh\u00e4lt.\u00a0<\/li>\n<\/ul>\n<p>3.4. Wird der Auftragnehmer an der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umst\u00e4nden, wie etwa Betriebsst\u00f6rungen, hoheitliche Ma\u00dfnahmen und Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Ausfall eines schwer ersetzbaren Zulieferanten, Streik, Behinderung von Verkehrswegen, Verz\u00f6gerung bei der Zollabfertigung oder h\u00f6herer Gewalt behindert, so verl\u00e4ngert sich die Liefer-\/Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Unerheblich ist dabei, ob diese Umst\u00e4nde beim Auftragnehmer selbst oder einem seiner Lieferanten oder Subunternehmer eintreten.\u00a0<\/p>\n<p>3.5. Wird die Vertragserf\u00fcllung durch nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gr\u00fcnden unm\u00f6glich, so ist der Auftragnehmer von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei.\u00a0<\/p>\n<p>3.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuf\u00fchren und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-\/Kaufgegenstand sp\u00e4testens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3>4.\u00a0<b>Entgelt\/Preise\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>4.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgef\u00fchrt, welche nicht ausdr\u00fccklich im Auftrag enthalten waren, so kann der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem \u00fcblichen Entgelt entspricht.\u00a0<\/p>\n<p>4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein h\u00f6heres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschlu\u00df des Vertrages \u00e4ndern.\u00a0<\/p>\n<p>4.3. S\u00e4mtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung zur\u00fcckgenommen.\u00a0<\/p>\n<p>4.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt\/der Kaufpreis zur H\u00e4lfte bei Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei f\u00e4llig.\u00a0<\/p>\n<p>4.5. Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer \u00fcber diese verf\u00fcgen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf \u00dcberweisungsbelegen sind nicht verbindlich.\u00a0<\/p>\n<p>4.6. Bei Zahlungsverzug werden 9 % p.a. vereinbart. Sollte der Auftragnehmer dar\u00fcber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckm\u00e4\u00dfige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen f\u00fcr Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allf\u00e4llige gerichtliche oder au\u00dfergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind dem Auftragnehmer zu ersetzen.\u00a0<\/p>\n<p>4.7. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Beg\u00fcnstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollst\u00e4ndigen Zahlung gew\u00e4hrt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist der Auftragnehmer berechtigt, diese nach zu verrechnen.\u00a0<\/p>\n<p>4.8. Die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten M\u00e4ngel ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsanspr\u00fcchen ist nur zul\u00e4ssig, wenn die Forderung rechtskr\u00e4ftig festgestellt wurde oder diese vom Auftragnehmer nicht bestritten wird.\u00a0<\/p>\n<p>4.9. Ist der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegen\u00fcber dem Auftragnehmer in Verzug, ist der Auftragnehmer unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und\/oder eine angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; s\u00e4mtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgesch\u00e4ften f\u00e4llig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenst\u00e4nde wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein R\u00fccktritt vom Vertrag durch den Auftragnehmer liegt durch diese Handlungen nur, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wurde.\u00a0<\/p>\n<p>4.10. Sollten sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist der Auftragnehmer berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort f\u00e4llig zu stellen sowie die Ausf\u00fchrung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuf\u00fchren.\u00a0<\/p>\n<p>4.11. Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa f\u00fcr Service- oder Wartungsleistungen vereinbart werden, ist dieses j\u00e4hrlich am Beginn eines Kalenderjahres f\u00e4llig. Beginnt oder endet der Vertrag w\u00e4hrend eines Jahres, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1996, wobei das Monat, in dem der Service- oder Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 1996 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. Der Auftragnehmer ist \u00fcberdies berechtigt, ein periodisch verrechenbares Entgelt aus den in Punkt 4.2. genannten Gr\u00fcnden anzupassen.\u00a0<\/p>\n<p>4.12. Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><b>5. Gefahrtragung und Versendung\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>5.1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald der Auftragnehmer den Kaufgegenstand\/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit h\u00e4lt, und zwar unabh\u00e4ngig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtf\u00fchrer oder Transporteur \u00fcbergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.\u00a0<\/p>\n<p>5.2. Der Auftraggeber genehmigt jede sachgem\u00e4\u00dfe Versandart. Eine Transportversicherung wird nur \u00fcber schriftlichen Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen.\u00a0<\/p>\n<p>5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Auftraggeber einheben zu lassen, sofern sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Auftraggebers verschlechtern oder ein mit dem Auftragnehmer vereinbartes Kreditlimit \u00fcberschritten wird.\u00a0<\/p>\n<p>5.4. Erf\u00fcllungsort ist das Werk des Auftragnehmers.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><b>6. Eigentumsvorbehalt und Zur\u00fcckbehaltungsrecht\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>6.1. S\u00e4mtliche Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung durch den Auftraggeber im Eigentum des Auftragnehmers und zwar auch dann wenn die zu liefernden oder herzustellenden Gegenst\u00e4nde weiterver\u00e4u\u00dfert, ver\u00e4ndert, be- oder verarbeitet oder vermengt werden.\u00a0<\/p>\n<p>6.2. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers darf der Leistungs-\/Kaufgegenstand weder verpf\u00e4ndet, sicherungs\u00fcbereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pf\u00e4ndung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.\u00a0<\/p>\n<p>6.3. Der Auftraggeber tritt hiermit alle ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung, Verarbeitung, Vermengung oder anderen Verwertung der Waren und Erzeugnisse zustehenden Forderungen und Rechte zahlungshalber ab. Der Auftraggeber hat bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen B\u00fcchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. \u00dcber Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Anspr\u00fcche erforderlich sind, zur Verf\u00fcgung zu stellen.\u00a0<\/p>\n<p>6.4. Dem Auftragnehmer steht zur Sicherung seiner Forderungen und zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgesch\u00e4ften das Recht zu, die Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung s\u00e4mtlicher offenen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zur\u00fcckzubehalten.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><b>7. Pflichten des Auftraggebers\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>7.1. Der Auftraggeber ist bei Montagen durch den Auftragnehmer verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, da\u00df sofort nach Ankunft des Montagepersonals des Auftragnehmers mit den Arbeiten begonnen werden kann.\u00a0<\/p>\n<p>7.2. Der Auftraggeber haftet daf\u00fcr, da\u00df die notwendigen technischen Voraussetzungen f\u00fcr das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind und daf\u00fcr, da\u00df die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den vom Auftragnehmer herzustellenden Werken oder Kaufgegenst\u00e4nden kompatibel sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu \u00fcberpr\u00fcfen.\u00a0<\/p>\n<p>7.3. Eine Pr\u00fcf-, Warn- oder Aufkl\u00e4rungspflicht hinsichtlich allf\u00e4lliger vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen, \u00fcbermittelten Angaben oder Anweisungen besteht nicht und ist eine diesbez\u00fcgliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.\u00a0<\/p>\n<p>7.4. Der Auftrag wird unabh\u00e4ngig allenfalls erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bewilligungen und Genehmigungen, welche der Auftraggeber einzuholen hat, erteilt.\u00a0<\/p>\n<p>7.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers abzutreten.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><b>8. Gew\u00e4hrleistung\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>8.1. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist ist mit sechs Monaten beschr\u00e4nkt und beginnt ab Gefahren\u00fcbergang im Sinne dieser AGB. Dies gilt auch f\u00fcr Liefer- und Leistungsgegenst\u00e4nde, die mit einem Geb\u00e4ude oder Grund und Boden fest verbunden werden.\u00a0<\/p>\n<p>8.2. Eine Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen nicht in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand oder mit den vom Auftragnehmer herzustellenden Werken oder Kaufgegenst\u00e4nden kompatibel sind.\u00a0<\/p>\n<p>8.3. Keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bestehen bei M\u00e4ngeln, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder \u00dcberbeanspruchung entstanden sind, wenn gesetzliche oder vom Auftragnehmer erlassene Bedienungs- oder Installationsvorschriften nicht befolgt werden; wenn der Liefergegenstand aufgrund der Vorgaben des Auftraggebers erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben bzw. Zeichnungen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist; bei fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung, bei Transportsch\u00e4den, bei unsachgem\u00e4\u00dfer Lagerung, bei funktionsst\u00f6renden Betriebsbedingungen (z.B. unzureichende Stromversorgung), bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einfl\u00fcssen, bei nicht durchgef\u00fchrter notwendiger Wartung, oder bei schlechter Instandhaltung.\u00a0<\/p>\n<p>8.4. M\u00e4ngelr\u00fcgen und Beanstandungen jeder Art sind \u2013 bei sonstigem Verlust der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche\u00a0 unverz\u00fcglich unter Angabe der m\u00f6glichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. M\u00fcndliche, telefonische oder nicht unverz\u00fcgliche M\u00e4ngelr\u00fcgen und Beanstandungen werden nicht ber\u00fccksichtigt. Nach Durchf\u00fchrung einer vereinbarten Abnahme ist die R\u00fcge von M\u00e4ngeln, die bei der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.\u00a0<\/p>\n<p>8.5. M\u00e4ngelr\u00fcgen und Beanstandungen sind am Sitz des Auftragnehmers unter m\u00f6glichst genauer Fehlerbeschreibung vorzunehmen und hat der Auftraggeber die beanstandeten Waren oder Werkleistungen zu \u00fcbergeben, sofern letzteres tunlich ist.\u00a0<\/p>\n<p>8.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jede von ihm f\u00fcr notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkst\u00fccke unbrauchbar gemacht werden. F\u00fcr den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, da\u00df der Auftragnehmer keine Fehler zu vertreten hat, hat der Auftraggeber die Kosten f\u00fcr diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.\u00a0<\/p>\n<p>8.7. Werden die Leistungsgegenst\u00e4nde aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Pl\u00e4nen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers hergestellt, so leistet der Auftragnehmer nur f\u00fcr die bedingungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung Gew\u00e4hr.\u00a0<\/p>\n<p>8.8. Werden vom Auftraggeber ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers Ver\u00e4nderungen an dem \u00fcbergebenen Kaufgegenstand oder Werken vorgenommen, erlischt die Gew\u00e4hrleistungspflicht des Auftragnehmers.\u00a0<\/p>\n<p>8.9. Bei der Geltendmachung der sekund\u00e4ren Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche hat ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, ein Wandlungsbegehren durch einen Preisminderungsanspruch abzuwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.\u00a0<\/p>\n<p>8.10. Der Auftraggeber hat auch in den ersten sechs Monaten ab \u00dcbergabe der Sache\/des Werkes das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der \u00dcbergabe nachzuweisen.\u00a0<\/p>\n<p>8.11. S\u00e4mtliche im Zusammenhang mit der M\u00e4ngelbehebung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport-, Ein- und Aus- sowie Fahrtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. \u00dcber Aufforderung des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskr\u00e4fte beizustellen.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><b>9. Haftung und Produkthaftung\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>9.1. Der Auftragnehmer haftet nur f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrte Sch\u00e4den. Eine Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.\u00a0<\/p>\n<p>9.2. Die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, Folgesch\u00e4den, entgangenen Gewinn, Verm\u00f6genssch\u00e4den, Sch\u00e4den durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten Zinsverluste sowie Sch\u00e4den durch Anspr\u00fcche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.\u00a0<\/p>\n<p>9.3. Eine allf\u00e4llige Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls betragsm\u00e4\u00dfig beschr\u00e4nkt bis zur H\u00f6he des vereinbarten Entgeltes oder des Kaufpreises f\u00fcr den jeweiligen Auftrag. Die vom Auftragnehmer \u00fcbernommenen Vertr\u00e4ge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung \u00fcbernommen. Eine dar\u00fcber hinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. \u00dcbersteigt der Gesamtschaden die H\u00f6chstgrenze, verringern sich die Ersatzanspr\u00fcche einzelner Gesch\u00e4digter anteilsm\u00e4\u00dfig.\u00a0<\/p>\n<p>9.4. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer \u00fcber entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich zu informieren. Schadenersatzanspr\u00fcche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.\u00a0<\/p>\n<p>9.5. Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zun\u00e4chst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache\/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unm\u00f6glich ist oder mit diesen f\u00fcr den Auftragnehmer mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.\u00a0<\/p>\n<p>9.6. Bei Nichteinhaltung allf\u00e4lliger Bedingungen f\u00fcr Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der beh\u00f6rdlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen f\u00fcr die gelieferten Waren bzw. Werke von allen Ben\u00fctzern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Ber\u00fchrung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.\u00a0<\/p>\n<p>9.7. Die Ersatzpflicht f\u00fcr aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachsch\u00e4den sowie Produkthaftungsanspr\u00fcche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden k\u00f6nnen, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich m\u00f6glich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschlu\u00df f\u00fcr Produkthaftungsanspr\u00fcche auf seine allf\u00e4lligen Vertragspartner zu \u00fcberbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus der Inanspruchnahme gem\u00e4\u00df dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat eine ausreichende Versicherung f\u00fcr Produkthaftungsanspr\u00fcche abzuschlie\u00dfen und den Auftraggeber dahingehend schad- und klaglos zu halten.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><b>10. Vorzeitige Vertragsausl\u00f6sung und Irrtum\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>10.1. Ist eine Lieferung\/Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich oder h\u00e4lt ein Auftraggeber eine ihm obliegende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gegen\u00fcber dem Auftragnehmer nicht ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer s\u00e4mtliche dadurch entstehende Nachteile und den entgangenen Gewinn zu ersetzen.\u00a0<\/p>\n<p>10.2. Der Auftraggeber verzichtet auf die Anfechtung\/Anpassung dieses Vertrages wegen Irrtums.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><b>11. Gewerbliche Schutzrechte\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>11.1. Der Auftraggeber haftet daf\u00fcr, da\u00df durch allf\u00e4llige zur Herstellung \u00fcbergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter ein-gegriffen wird. Bei allf\u00e4lliger Verletzung von Schutzrechten h\u00e4lt der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos.\u00a0<\/p>\n<p>11.2. Software, Ausf\u00fchrungsunterlagen, wie etwa Pl\u00e4ne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen geistiges Eigentum des Auftragnehmers und genie\u00dfen urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdr\u00fccklich einger\u00e4umte Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung und dergleichen ist unzul\u00e4ssig.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><b>12. Software\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>12.1. Geh\u00f6ren zum Leistungs-\/Kaufgegenstand auch Softwarebauteile oder Computerprogramme, r\u00e4umt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hinsichtlich dieser unter Einhaltung der vertraglichen Bedingungen und Unterlagen (z.B. Bedienungsanleitung,..) ein nicht \u00fcbertragbares und nicht ausschlie\u00dfliches Nutzungsrecht am vereinbarten Aufstellungsort ein.\u00a0<\/p>\n<p>12.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber \u2013 bei sonstigen Ausschlu\u00df jeglicher Anspr\u00fcche &#8211; nicht berechtigt, die Software zu vervielf\u00e4ltigen, zu \u00e4ndern, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder zu anderen als den ausdr\u00fccklich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr den Source-Code.\u00a0<\/p>\n<p>12.3. Eine Gew\u00e4hrleistung hinsichtlich der Software besteht nur f\u00fcr die \u00dcbereinstimmung der Software mit den bei Vertragsabschlu\u00df vereinbarten Spezifikationen, sofern die Software gem\u00e4\u00df den Installationserfordernissen eingesetzt und den jeweils geltenden Einsatzbedingungen entspricht. Der Auftragnehmer leistet keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die Software einwandfrei beschaffen ist sowie ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Das Auftreten von Fehlern kann nicht ausgeschlossen werden.\u00a0<\/p>\n<p>12.4. Die Auswahl und Spezifikation der vom Auftragnehmer angebotenen Software erfolgt durch den Auftraggeber, welcher daf\u00fcr zu sorgen hat, da\u00df diese mit den technischen Gegebenheiten vor Ort kompatibel sind. Der Auftraggeber ist f\u00fcr die Benutzung der Software und die damit erzielten Resultate verantwortlich.\u00a0<\/p>\n<p>12.5. F\u00fcr individuell herzustellende Software ergeben sich die Leistungsmerkmale, speziellen Funktionen, Hard- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen und die Bedienung ausschlie\u00dflich aus dem zwischen den Vertragsteilen schriftlich zu vereinbarenden Pflichtenheft. Die f\u00fcr die Herstellung von Individualsoftware erforderlichen Informationen hat der Auftraggeber vor Vertragsabschlu\u00df zur Verf\u00fcgung zu stellen.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><b>13. Allgemeines\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>13.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die G\u00fcltigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragsteilen durch eine der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommende und branchen\u00fcbliche Bestimmung zu schlie\u00dfen.\u00a0<\/p>\n<p>13.2. Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis oder k\u00fcnftigen Vertr\u00e4gen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das f\u00fcr den Sitz des Auftragnehmers \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.\u00a0<\/p>\n<p>13.3. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des \u00d6sterreichischen Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen.\u00a0<\/p>\n<p>13.4. \u00c4nderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer umgehend schriftlich bekannt zu geben.\u00a0<\/p>\n<div>\u00a0<\/div>\n\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\n\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-blank.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-680","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v26.8 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGBs - consys webshop<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/shop.consys.at\/en\/agbs\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_GB\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGBs - 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